Re: Eintritt
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.12.2017
Ein Gewerbeschein wäre erforderlich, wenn nachhaltig Gewinne erzielt werden sollen.
Beim Finanzamt ginge es um die Umsatzsteuer, wenn der Verein nicht gemeinnützig ist auch um die Körperschaftsteuer.
Ordnungsrechtlich stünden Themen wie z.B. baurechtliche Vorschriften an, auch Lärmschutz.