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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das Ordnungsamt hat mit den Eintrittsgeldern nicht > zu tun. U.U. ist ein Gewerbeschein erforderlich. > Sonst gelten für kostenpflichtige und kostenfreie > Veranstaltungen die gleichen Anforderungen. > Es wären allenfalls die steuerlichen Melde- und > Anbführungspflichten zu beachten.
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