Re: Ein-Personen-Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.12.2017
Muss es bestimmte Formulierungen in der Satzung geben?
# Nein.
Oder entscheidet der Vorstand einfach alles alleine?
# Ja, zwangsläufig, soweit die Satzung hier keine Vorgaben zur Zuständigkeit der MV macht.
Muss er dann die Beschlüsse schriftlich niederlegen oder reicht es, wenn er in der MV generell Rechenschaft über seine Tätigkeiten ablegt?
# Ein Verpflichtung, die Beschlüsse zu protokollieren, könnte sich nur aus der Satung ergeben.