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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Karlbert schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Abend, > > dürfte ich fragen wie es mit der > Beschlussfähigkeit eines Vorstands, der gemäß > Satzung aus ein oder zwei Personen bestehen muss, > aussieht? Bei zwei Personen ist es ja klar, es > muss Vorstandssitzungen geben und dafür gibt es in > der Satzung Beschluss-Regelungen. Wie ist das > aber, wenn der Vorstand wirklich nur aus einer > Person besteht? Muss es bestimmte Formulierungen > in der Satzung geben? Oder entscheidet der > Vorstand einfach alles alleine? Wenn er > Entscheidungen trifft: Muss er dann die Beschlüsse > schriftlich niederlegen oder reicht es, wenn er in > der MV generell Rechenschaft über seine > Tätigkeiten ablegt? Ich habe nur Regelungen für > Vorstände mit mehreren Mitgliedern gefunden. > > Dankeschön!
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