Re: "unerwünschte" Mitglieder
von: Kizu ()
Datum: 10.07.2017
Nach der Satzung auf hannover96 punkt de entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder die jeweilige Abteilungsleitung.
Gegen die Aufnahme kann von anderen Mitgliedern Einspruch beim Vorstand eingelegt werden, über diesen Einspruch muss dann innerhalb von vier Wochen entschieden werden.
Zu bereits bestehenden Mitgliedschaften nennt die Satzung folgende mögliche Ausschlussgründe:
Beitragsrückstände (länger als 6 Monate) oder Verstoss gegen das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, insbesondere durch rassistische, verfassungs-, fremdenfeindliche und diskriminierende Bestrebungen.
Soweit das, was ich auf die Schnelle aus der Satzung entnehme. Da es in der Satzung keinen Aufnahme-Automatismus gibt, darf der Vorstand Mitgliedsanträge ablehnen. Von einer Klage auf Aufnahme verspreche ich mir keinen Erfolg. Ich frage mich aber, wie diese Aktivisten als solche identifiziert werden konnten.
Bitte noch beachten, dass man sich als Mitglied bei H96 damit einverstanden erklärt, dass als Rechtsmittel gegen den Ausschluss zunächst der Ehrenrat anzurufen ist. Und erst danach der ordentliche Rechtsweg vorgesehen ist.