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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Kizu schrieb: ------------------------------------------------------- > Nach der Satzung auf hannover96 punkt de > entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder die > jeweilige Abteilungsleitung. > > Gegen die Aufnahme kann von anderen Mitgliedern > Einspruch beim Vorstand eingelegt werden, über > diesen Einspruch muss dann innerhalb von vier > Wochen entschieden werden. > > Zu bereits bestehenden Mitgliedschaften nennt die > Satzung folgende mögliche Ausschlussgründe: > Beitragsrückstände (länger als 6 Monate) oder > Verstoss gegen das Bekenntnis zur freiheitlich > demokratischen Grundordnung, insbesondere durch > rassistische, verfassungs-, fremdenfeindliche und > diskriminierende Bestrebungen. > > Soweit das, was ich auf die Schnelle aus der > Satzung entnehme. Da es in der Satzung keinen > Aufnahme-Automatismus gibt, darf der Vorstand > Mitgliedsanträge ablehnen. Von einer Klage auf > Aufnahme verspreche ich mir keinen Erfolg. Ich > frage mich aber, wie diese Aktivisten als solche > identifiziert werden konnten. > > Bitte noch beachten, dass man sich als Mitglied > bei H96 damit einverstanden erklärt, dass als > Rechtsmittel gegen den Ausschluss zunächst der > Ehrenrat anzurufen ist. Und erst danach der > ordentliche Rechtsweg vorgesehen ist.
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