Befugnisse des Vorstandes
von: Sandra Knoll ()
Datum: 08.05.2017
Guten Tag,
darf der Vorstand eines gemeinnützigen e.V. , bei 80%iger Zustimmung der VS- Mitglieder und ohne Information der Vereinsmitglieder, einen Anwalt mit der Rückerstattung von zu Unrecht erhaltenen Beträgen gegen ein Vereinsmitglied beauftragen, die problemlos auch intern hätten geklärt werden können?
Selbst, wenn in der Satzung verankert ist, dass die zweckmäßige Verwendung der Ausgaben durch den Vorstand, durch die Revision, nicht zu prüfen ist.
Vielen Dank
Sandra Knoll