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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Sandra Knoll schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Tag, > > darf der Vorstand eines gemeinnützigen e.V. , bei > 80%iger Zustimmung der VS- Mitglieder und ohne > Information der Vereinsmitglieder, einen Anwalt > mit der Rückerstattung von zu Unrecht erhaltenen > Beträgen gegen ein Vereinsmitglied beauftragen, > die problemlos auch intern hätten geklärt werden > können? > Selbst, wenn in der Satzung verankert ist, dass > die zweckmäßige Verwendung der Ausgaben durch den > Vorstand, durch die Revision, nicht zu prüfen > ist. > > Vielen Dank > > Sandra Knoll
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