Beitrag Flüchtlinge
von: horst23 ()
Datum: 05.05.2017
Hallo,
in unserer Beitragsordnung steht folgendes:
§4 Sonderregelung
Beitragsermäßigungen aus sozialen oder sonstigen Gründen können von
Mitgliedern beantragt werden. Über diese Anträge entscheidet der Vorstand.
Wir haben im Vorstand beschlossen dass wir für Flüchtlinge ( Status muss natürlich nachgewiesen werden ) den Beitrag auf 50 % ermäßigen wollen. Wir haben so ca 15 Flüchtlinge.
Müsste so ein Passus noch zusaätzlich in die Beitragsordnung mit aufgenommen werden, oder reicht da der Vorstandsbeschluss aus.