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Vereinsrecht und -organisation
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horst23 schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > in unserer Beitragsordnung steht folgendes: > > §4 Sonderregelung > Beitragsermäßigungen aus sozialen oder sonstigen > Gründen können von > Mitgliedern beantragt werden. Über diese Anträge > entscheidet der Vorstand. > > Wir haben im Vorstand beschlossen dass wir für > Flüchtlinge ( Status muss natürlich nachgewiesen > werden ) den Beitrag auf 50 % ermäßigen wollen. > Wir haben so ca 15 Flüchtlinge. > > Müsste so ein Passus noch zusaätzlich in die > Beitragsordnung mit aufgenommen werden, oder > reicht da der Vorstandsbeschluss aus.
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