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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beitrag Flüchtlinge
von: horst23 ()
Datum: 05.05.2017

Hallo,
in unserer Beitragsordnung steht folgendes:

§4 Sonderregelung
Beitragsermäßigungen aus sozialen oder sonstigen Gründen können von
Mitgliedern beantragt werden. Über diese Anträge entscheidet der Vorstand.

Wir haben im Vorstand beschlossen dass wir für Flüchtlinge ( Status muss natürlich nachgewiesen werden ) den Beitrag auf 50 % ermäßigen wollen. Wir haben so ca 15 Flüchtlinge.

Müsste so ein Passus noch zusaätzlich in die Beitragsordnung mit aufgenommen werden, oder reicht da der Vorstandsbeschluss aus.

Re: Beitrag Flüchtlinge
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.05.2017

Die Regelung ist eindeutig. Der Vorstand kann hier allein entscheiden.

Re: Beitrag Flüchtlinge
von: Hardy ()
Datum: 05.05.2017

Die o.g. Sonderregelung muss ihre Grundlage in der Satzung haben, sh. § 58 BGB Pkt. 2.

Hardy