Nicht stimmberechtigte Fördermitglieder zulässig?
von: Astrid ()
Datum: 10.02.2017
Hallo Herr Pfeffer bzw. liebe Forumsmitglieder,
ein in Deutschland ansässiger Verein betreibt im Ausland humanitäre Hilfe (mittels einer dort zugelassenen NGO).
Die Mitglieder des deutschen Vereins haben also - anders als z.B. in einem Sportverein - keinen unmittelbaren Nutzen. Dennoch gibt es Mitglieder, die sich aktiv für den Verein einsetzen, z. B. ehrenamtlich die Vereinsverwaltung wahrnehmen, bei diversen gelsellschaftlichen Anlässen über die Vereinsarbeit informieren, Vorträge halten, nachdem sie selbst im Ausland für den Verein im Einsatz waren usw.
Damit nur Mitglieder über die Vereinsgeschicke mitbestimmen, die sich aktiv in den Verein einbringen, regelt die Satzung, dass nur aktive Mitglieder stimmberechtigt sind.
Dazu stimmen zu Beginn jeder Mitgliederversammlung die anwesenden Gründungsmitglieder darüber ab, wer beginnend mit dieser Mitgliederversammlung bis zum nächsten entsprechenden Beschluss in der nächsten Mitgliederversammlung als aktives Mitglied gilt und damit stimmberechtigt ist.
Die Abgrenzung könnte zu Schwierigkeiten führen, was aber bislang noch nicht der Fall war.
Haben Sie einen Vorschlag, wie eine einfachere Lösung gefunden werden könnte?
Wäre es zulässig, in der Satzung eine Wahlmöglichkeit zwischen Voll- und Fördermitgliedschaft vorzusehen, wenn dabei deutlich gemacht wird, dass bei Fördermitgliedschaft kein Stimmrecht besteht? Wo würde ich einen Formulierungsvorschlag finden?
Ein gewünschter Wechsel von Fördermitglied zu Vollmitglied müsste dann ggf. über einen Austritt und Neueintritt oder eine besondere Satzungsbestimmung geregelt werden.
Vielen Dank.
Ich wünsche ein schönes Wochenende