Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Astrid schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer bzw. liebe Forumsmitglieder, > > ein in Deutschland ansässiger Verein betreibt im > Ausland humanitäre Hilfe (mittels einer dort > zugelassenen NGO). > > Die Mitglieder des deutschen Vereins haben also - > anders als z.B. in einem Sportverein - keinen > unmittelbaren Nutzen. Dennoch gibt es Mitglieder, > die sich aktiv für den Verein einsetzen, z. B. > ehrenamtlich die Vereinsverwaltung wahrnehmen, bei > diversen gelsellschaftlichen Anlässen über die > Vereinsarbeit informieren, Vorträge halten, > nachdem sie selbst im Ausland für den Verein im > Einsatz waren usw. > > Damit nur Mitglieder über die Vereinsgeschicke > mitbestimmen, die sich aktiv in den Verein > einbringen, regelt die Satzung, dass nur aktive > Mitglieder stimmberechtigt sind. > > Dazu stimmen zu Beginn jeder Mitgliederversammlung > die anwesenden Gründungsmitglieder darüber ab, wer > beginnend mit dieser Mitgliederversammlung bis zum > nächsten entsprechenden Beschluss in der nächsten > Mitgliederversammlung als aktives Mitglied gilt > und damit stimmberechtigt ist. > > Die Abgrenzung könnte zu Schwierigkeiten führen, > was aber bislang noch nicht der Fall war. > > Haben Sie einen Vorschlag, wie eine einfachere > Lösung gefunden werden könnte? > > Wäre es zulässig, in der Satzung eine > Wahlmöglichkeit zwischen Voll- und > Fördermitgliedschaft vorzusehen, wenn dabei > deutlich gemacht wird, dass bei > Fördermitgliedschaft kein Stimmrecht besteht? Wo > würde ich einen Formulierungsvorschlag finden? > > Ein gewünschter Wechsel von Fördermitglied zu > Vollmitglied müsste dann ggf. über einen Austritt > und Neueintritt oder eine besondere > Satzungsbestimmung geregelt werden. > > Vielen Dank. > Ich wünsche ein schönes Wochenende
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