Re: Niederlegung Vorstandsamt
von: Jele ()
Datum: 06.02.2017
Hallo Herr Pfeffer,
hier der Auszug aus der Satzung:
1. Der Vorstand besteht aus drei bis sieben durch die Mitgliederversammlung gewählten Personen:
a) dem 1. Vorsitzenden,
b) dem 2. Vorsitzenden,
c) dem Schriftführer,
d) dem Kassierer,
e) Beisitzern.
Mindestens einer der Dirigenten ist automatisch Mitglied im Vorstand.
[...]
3. Die Mitglieder des Vorstands zu a) bis d) bilden den engeren Vorstand gemäß § 26 BGB. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder des engeren Vorstands, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.
4. [...] Bei vorzeitigem Ausscheiden eines anderen Vorstandsmitgliedes (nicht des 1. Vorsitzenden) beauftragen die verbleibenden Vorstandsmitglieder ein anderes Vorstandsmitglied mit dessen Aufgaben bis zur nächsten Sitzung der Mitgliederversammlung.
[...]
7. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.