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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Jele schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > hier der Auszug aus der Satzung: > > 1. Der Vorstand besteht aus drei bis sieben durch > die Mitgliederversammlung gewählten Personen: > a) dem 1. Vorsitzenden, > b) dem 2. Vorsitzenden, > c) dem Schriftführer, > d) dem Kassierer, > e) Beisitzern. > Mindestens einer der Dirigenten ist automatisch > Mitglied im Vorstand. > > [...] > > 3. Die Mitglieder des Vorstands zu a) bis d) > bilden den engeren Vorstand gemäß § 26 BGB. > Jeweils zwei Vorstandsmitglieder des engeren > Vorstands, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. > Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. > > 4. [...] Bei vorzeitigem Ausscheiden eines anderen > Vorstandsmitgliedes (nicht des 1. Vorsitzenden) > beauftragen die verbleibenden Vorstandsmitglieder > ein anderes Vorstandsmitglied mit dessen Aufgaben > bis zur nächsten Sitzung der > Mitgliederversammlung. > > [...] > > 7. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn > mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend > ist.
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