Vertretung Vorstand
von: Hilde Schäfer ()
Datum: 24.01.2017
Hallo Herr Pfeffer,
in unserem Verein ist nur der sog. engere Vorstand (1.,2.,Kassier) vertretungsberechtigt nach 26 BGB. Nun soll aber ein anderes Vorstandsmitglied die Reservierung und Absprachen bzgl. der Veranstaltungshalle übernehmen. Benötigt er hierfür eine separate Vollmacht - auch wenn er Vorstandsmitglied ist (nicht des engeren Vorstands).
Viele Grüße
Hilde Schäfer