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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Hilde Schäfer schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > > in unserem Verein ist nur der sog. engere Vorstand > (1.,2.,Kassier) vertretungsberechtigt nach 26 BGB. > Nun soll aber ein anderes Vorstandsmitglied die > Reservierung und Absprachen bzgl. der > Veranstaltungshalle übernehmen. Benötigt er > hierfür eine separate Vollmacht - auch wenn er > Vorstandsmitglied ist (nicht des engeren > Vorstands). > > Viele Grüße > Hilde Schäfer
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