Re: Unterzeichner?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.01.2017
Die Einladung zur JHV muss nicht unterzeichnet sein. Es genügt, wenn klar wird, dass es der Verein ist, der einlädt.
Für den Spendenaufruf gilt das gleiche, soweit nicht Presserecht gilt.
Eine persönliche Unterschrift ist in keinem Fall erforderlich.