Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Einladung zur JHV muss nicht unterzeichnet > sein. Es genügt, wenn klar wird, dass es der > Verein ist, der einlädt. > Für den Spendenaufruf gilt das gleiche, soweit > nicht Presserecht gilt. > Eine persönliche Unterschrift ist in keinem Fall > erforderlich.
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