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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Unterzeichner?
von: James ()
Datum: 08.01.2017

Wie muss eine Einladung zur JHV, ein Spendenaufruf o.ä. unterzeichnet sein? Reicht ein "Der Vorstand" oder muss ein Vorstandsmitglied (1./2. Vorsitzender, Kassenwart) namentlich genannt werden?
Reicht der gedruckte Name oder ist eine Unterschrift (bei JHV-Einladungen: Kopie) oder gar die eigenhändige Unterschrift erforderlich?

Re: Unterzeichner?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.01.2017

Die Einladung zur JHV muss nicht unterzeichnet sein. Es genügt, wenn klar wird, dass es der Verein ist, der einlädt.
Für den Spendenaufruf gilt das gleiche, soweit nicht Presserecht gilt.
Eine persönliche Unterschrift ist in keinem Fall erforderlich.