Re: Vorstand mit Arbeitsvertrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.01.2017
Ist es Zulässig, dass ein Mitglied des Vorstandes nach BGB §26 auch gleichzeitig als Mitarbeiter des Vereins tätig ist?
>> Ja, kein Problem. Die Satzung darf das aber nicht ausschließen (was sie ja nicht muss). Sie sollte im Gegenteil die ausdrückliche Erlaubnis für Vorstandsvergütungen enthalten. Außerdem muss das Verbot von Insichgeschäften (§ 181 BGB) beachtet werden.
Zweites Beispiel, kann der Kassenwart als Mitglied des geschäftsführenden Vorstands auch als geringfügig Beschäftigter (450 €) Geschäftsführer vom Verein angestellt werden?
Ja, hier gilt das Gleiche.