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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ist es Zulässig, dass ein Mitglied des Vorstandes > nach BGB §26 auch gleichzeitig als Mitarbeiter des > Vereins tätig ist? > >> Ja, kein Problem. Die Satzung darf das aber > nicht ausschließen (was sie ja nicht muss). Sie > sollte im Gegenteil die ausdrückliche Erlaubnis > für Vorstandsvergütungen enthalten. Außerdem muss > das Verbot von Insichgeschäften (§ 181 BGB) > beachtet werden. > > Zweites Beispiel, kann der Kassenwart als Mitglied > des geschäftsführenden Vorstands auch als > geringfügig Beschäftigter (450 €) Geschäftsführer > vom Verein angestellt werden? > > Ja, hier gilt das Gleiche.
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