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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstand mit Arbeitsvertrag
von: Rainer-HHPI ()
Datum: 01.01.2017

Hallo zusammen, zunächst ersteinmal eine frohes neues Jahr 2017;-)).
Wir gründen derzeit einen gemeinnützigen Verein, welcher sich u.a. mit schulischer Integration beschäftigt. Ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes soll auch als Angestellte (Arbeitsvertrag) des Vereins einen Job als schulische Integrationskraft erhalten. Ist es Zulässig, dass ein Mitglied des Vorstandes nach BGB §26 auch gleichzeitig als Mitarbeiter des Vereins tätig ist? Zweites Beispiel, kann der Kassenwart als Mitglied des geschäftsführenden Vorstands auch als geringfügig Beschäftigter (450 €) Geschäftsführer vom Verein angestellt werden? Vielen Dank schon einmal für eine Antwort.
VG Rainer

Re: Vorstand mit Arbeitsvertrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 01.01.2017

Ist es Zulässig, dass ein Mitglied des Vorstandes nach BGB §26 auch gleichzeitig als Mitarbeiter des Vereins tätig ist?
>> Ja, kein Problem. Die Satzung darf das aber nicht ausschließen (was sie ja nicht muss). Sie sollte im Gegenteil die ausdrückliche Erlaubnis für Vorstandsvergütungen enthalten. Außerdem muss das Verbot von Insichgeschäften (§ 181 BGB) beachtet werden.

Zweites Beispiel, kann der Kassenwart als Mitglied des geschäftsführenden Vorstands auch als geringfügig Beschäftigter (450 €) Geschäftsführer vom Verein angestellt werden?

Ja, hier gilt das Gleiche.