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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Anteilige Rückerstattung der Jahresgebühr nach Unfall
von: JvM ()
Datum: 27.12.2016

Hallo,

ich zahle eine Jahresgebühr von 300 euro für meinen Sportverein, die immer im September im Voraus abgebucht wird. Im Juni hatte ich im Verein einen Sportunfall mit der Folge einer Operation und einer 10 monatigen Reha. Habe ich ein Recht darauf die im Voraus bezahlten Monate von Juli bis September zurückzuerhalten?

Re: Anteilige Rückerstattung der Jahresgebühr nach Unfall
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.12.2016

Die Frage ist vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung nicht klar zu beantworten.
Wenn überhaupt wird die Frage bezogen auf die Rückerstattung von Beiträgen im Fall der Kündigung der Mitgliedschaft behandelt.
Grundsätzlich gilt, dass Beiträge für die Mitgliedschaft und nicht für bestimmte Leistungen bezahlt werden. Und selbst wenn, entsteht wohl kaum ein nachträglicher Rückzahlungsanspruch, wenn nicht eine vorherige Kündigung oder Abmeldung erfolgte.
Fazit: Ich sehe hier keinen Rückzahlungsanspruch.

Re: Anteilige Rückerstattung der Jahresgebühr nach Unfall
von: JvM ()
Datum: 27.12.2016

Die Mitgliedschaft wurde im Juni natürlich gekündigt.

Re: Anteilige Rückerstattung der Jahresgebühr nach Unfall
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.12.2016

Es gibt hier nur ein neueres Urteil des KG Berlin, das in einem solchen Fall einen Rückzahlungsanspruch bestätigt hat. Die Rechtslage ist da leider unklar. Ich würde auf die Kulanz des Vereins setzen, ein Rechtsstreit scheint mir zu riskant.

Re: Anteilige Rückerstattung der Jahresgebühr nach Unfall
von: JvM ()
Datum: 27.12.2016

Wo finde ich dieses urteil?

Re: Anteilige Rückerstattung der Jahresgebühr nach Unfall
von: Hardy ()
Datum: 31.12.2016

Das Kammergericht in Berlin hat mit dem Urteil vom 22.09.2008 Az 26 U 47/08 diesen Rückzahlungsanspruch eingeräumt.