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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Frage ist vor dem Hintergrund der bisherigen > Rechtsprechung nicht klar zu beantworten. > Wenn überhaupt wird die Frage bezogen auf die > Rückerstattung von Beiträgen im Fall der Kündigung > der Mitgliedschaft behandelt. > Grundsätzlich gilt, dass Beiträge für die > Mitgliedschaft und nicht für bestimmte Leistungen > bezahlt werden. Und selbst wenn, entsteht wohl > kaum ein nachträglicher Rückzahlungsanspruch, wenn > nicht eine vorherige Kündigung oder Abmeldung > erfolgte. > Fazit: Ich sehe hier keinen Rückzahlungsanspruch.
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