Re: Anteilige Rückerstattung der Jahresgebühr nach Unfall
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 27.12.2016
Die Frage ist vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung nicht klar zu beantworten.
Wenn überhaupt wird die Frage bezogen auf die Rückerstattung von Beiträgen im Fall der Kündigung der Mitgliedschaft behandelt.
Grundsätzlich gilt, dass Beiträge für die Mitgliedschaft und nicht für bestimmte Leistungen bezahlt werden. Und selbst wenn, entsteht wohl kaum ein nachträglicher Rückzahlungsanspruch, wenn nicht eine vorherige Kündigung oder Abmeldung erfolgte.
Fazit: Ich sehe hier keinen Rückzahlungsanspruch.