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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Umlaufbeschluss - Schriftform
von: Seefeld ()
Datum: 13.12.2016

Liebe Foristen,

folgende Frage:

In der Satzung sind keine Regelungen zum Umlaufbeschluss enthalten.

Der Einfachheit halber hat der Vorstand eine Whats app Gruppe gegründet.

Hier wurde von einem Vorstandsmitglied folgende Nachricht eingestellt:

" Sachverhalt X.
Ich stelle daher folgenden Antrag:
Der Vorstand möge beschliessen, dass Y.
Ich bitte um Abgabe Eurer Voten.
Ich stimme mit JA "


Innerhalb einer halben Stunde haben alle Vorstandsmitglieder innerhalb dieser Gruppe mit JA geantwortet. (also einstimmig und ohne Enthaltungen)

Erfüllt ein solcher Umlaufbeschluss die Schriftformerfordernis des 32 II BGB?

eventuell als "Rechtsgeschäft" im Sinne von § 127 BGB?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Re: Umlaufbeschluss - Schriftform
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.12.2016

§ 32 (2) BGB verlangt für eine Beschlussfassung ohne Versammlung die Schriftform. Das gilt nach § 28 BGB analog für den Vorstand.

Da es sich hier um eine gesetzliche, nicht um eine vertragliche Schriftformerfordernis handelt, ist m.E. nach § 126 BGB die eigenhändige Unterschrift erforderlich (oder nach § 126a BGB eine qualifizierten elektronische Signatur).

Etwas anderes gilt nur, wenn die Satzung das ausdrücklich regelt.