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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung JHV
von: bedaro ()
Datum: 08.12.2016

Guten Abend allerseits,

bei uns findet im Januar die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen statt, zu der satzungsgemäß 4 Wochen im Voraus schriftlich eingeladen werden muss.

Wie ist das mit Mitgliedern, die ihre Mitgliedschaft zum 31.12. gekündigt haben - müssen diese der Form halber noch eingeladen werden (weil zum Ladungszeitpunkt noch Mitglied) oder eben nicht mehr (weil zum Zeitpunkt der JHV kein Mitglied mehr)?

Wahrscheinlich ist die Antwort klar, dennoch bin ich mir etwas unsicher.

Vielen Dank für Unterstützung!

bedaro

Re: Einladung JHV
von: Hardy ()
Datum: 09.12.2016

Wenn die JHV im Jan. bzw. Febr. 2017 stattfindet, braucht man diese Ex-Mitglieder dann auch nicht im Dezember 2016 einladen. Übrigens können sie dann auch nicht mehr ihre Stimme als Nichtmitglied mehr abgeben.
Hardy

Re: Einladung JHV
von: bedaro. ()
Datum: 12.12.2016

Vielen Dank, das bestätigt meine Vermutung.