Einladung JHV
von: bedaro ()
Datum: 08.12.2016
Guten Abend allerseits,
bei uns findet im Januar die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen statt, zu der satzungsgemäß 4 Wochen im Voraus schriftlich eingeladen werden muss.
Wie ist das mit Mitgliedern, die ihre Mitgliedschaft zum 31.12. gekündigt haben - müssen diese der Form halber noch eingeladen werden (weil zum Ladungszeitpunkt noch Mitglied) oder eben nicht mehr (weil zum Zeitpunkt der JHV kein Mitglied mehr)?
Wahrscheinlich ist die Antwort klar, dennoch bin ich mir etwas unsicher.
Vielen Dank für Unterstützung!
bedaro