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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
bedaro schrieb: ------------------------------------------------------- > Guten Abend allerseits, > > bei uns findet im Januar die > Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen statt, zu der > satzungsgemäß 4 Wochen im Voraus schriftlich > eingeladen werden muss. > > Wie ist das mit Mitgliedern, die ihre > Mitgliedschaft zum 31.12. gekündigt haben - müssen > diese der Form halber noch eingeladen werden (weil > zum Ladungszeitpunkt noch Mitglied) oder eben > nicht mehr (weil zum Zeitpunkt der JHV kein > Mitglied mehr)? > > Wahrscheinlich ist die Antwort klar, dennoch bin > ich mir etwas unsicher. > > Vielen Dank für Unterstützung! > > bedaro
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