Darf ein Mitglied des Vereins als Honorarkraft für den Verein tätig sein?
von: Lilliy ()
Datum: 06.12.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Mitglied eines Vereins (aber nicht im Vorstand und ich habe auch kein anderes offizielles Vereinsamt). Zur Zeit kümmere ich mich um die "Mitgliederverwaltung & Finanzen" (unterstütze also den Sekretär und Kassenführer) und bekomme dafür pro Jahr die Ehrenamtspauschale.
Da der zeitliche Aufwand für diese Tätigkeit immer mehr wird, soll ich nun mehr Geld bekommen. Da ich ein Arbeitsverhältnis habe (28 Stunden) und einen Mini-Job (8 Std.) bleibt nun nur die Möglichkeit, mich nebenberuflich selbständig zu machen, um im Durchschnitt 4 Std./Woche für den Verein tätig zu werden. Ich würde dem Verein anhand meiner Stundenzettel 19 EUR / Stunde per Rechnung berechnen.
Lt. Satzung ist es erlaubt, dass der Vorstand "Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung" beauftragen darf.
Nun meine Frage: Ist es ein rechtliches Problem, dass ich als nebenberufliche selbständige Honorarkraft Mitglied des Vereins bin? Oder wäre es besser, vor Beginn der freien Mitarbeit die Mitgliedschaft zu beenden?