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Vereinsrecht und -organisation
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Lilliy schrieb: ------------------------------------------------------- > Würde etwas dagegen sprechen, noch die ersten zwei > Monate im Jahr 2017 die Ehrenamtspauschale (den > ganzen Betrag von 720 EUR aufgeteilt auf 2x 360,00 > EUR) gezahlt zu bekommen, dann den > Ehrenamtsvertrag zum 28. Februar zu kündigen und > den Honorarvertrag erst zum 1. März abzuschließen? > Könnte einem das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch > vorwerfen?
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