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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Darf ein Mitglied des Vereins als Honorarkraft für den Verein tätig sein?
von: Lilliy ()
Datum: 06.12.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Mitglied eines Vereins (aber nicht im Vorstand und ich habe auch kein anderes offizielles Vereinsamt). Zur Zeit kümmere ich mich um die "Mitgliederverwaltung & Finanzen" (unterstütze also den Sekretär und Kassenführer) und bekomme dafür pro Jahr die Ehrenamtspauschale.

Da der zeitliche Aufwand für diese Tätigkeit immer mehr wird, soll ich nun mehr Geld bekommen. Da ich ein Arbeitsverhältnis habe (28 Stunden) und einen Mini-Job (8 Std.) bleibt nun nur die Möglichkeit, mich nebenberuflich selbständig zu machen, um im Durchschnitt 4 Std./Woche für den Verein tätig zu werden. Ich würde dem Verein anhand meiner Stundenzettel 19 EUR / Stunde per Rechnung berechnen.

Lt. Satzung ist es erlaubt, dass der Vorstand "Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung" beauftragen darf.

Nun meine Frage: Ist es ein rechtliches Problem, dass ich als nebenberufliche selbständige Honorarkraft Mitglied des Vereins bin? Oder wäre es besser, vor Beginn der freien Mitarbeit die Mitgliedschaft zu beenden?

Re: Darf ein Mitglied des Vereins als Honorarkraft für den Verein tätig sein?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.12.2016

Die Mitgliedschaft ist kein Problem. Es sollte bei Mitgliedern nur besonders genau auf eine klare vertragliche Regelung geachtet werden, weil das Finanzamt hier schnell wähnt, es würden Vorteile wegen der Mitgliedschaft gewährt.

Re: Darf ein Mitglied des Vereins als Honorarkraft für den Verein tätig sein?
von: Lilliy ()
Datum: 06.01.2017

Würde etwas dagegen sprechen, noch die ersten zwei Monate im Jahr 2017 die Ehrenamtspauschale (den ganzen Betrag von 720 EUR aufgeteilt auf 2x 360,00 EUR) gezahlt zu bekommen, dann den Ehrenamtsvertrag zum 28. Februar zu kündigen und den Honorarvertrag erst zum 1. März abzuschließen? Könnte einem das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch vorwerfen?

Re: Darf ein Mitglied des Vereins als Honorarkraft für den Verein tätig sein?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.01.2017

Ich sehe da kein Problem. Der Freibetrag kann beliebig auf das Jahr aufgeteilt werden.