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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung
von: boernie53 ()
Datum: 28.11.2016

Hallo, kann ich die Zustimmung zu einer Satzungsänderung auch schriftlich einholen, oder muss das persönlich auf der MV erfolgen, wie die Wahl des Vorstandes? Das Problem ist, dass garantiert nicht alle Mitglieder zur MV kommen.

vielen Dank im voraus,
boernie53

Re: Satzungsänderung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.11.2016

Die Zustimmung aller Mitglieder wäre nur bei einer Zweckänderung erforderlich.
Die Beschlussfassung darüber kann nach BGB auch schriftlich erfolgen. Wenn die Satzung das nicht anders regelt, ist dazu aber die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich.
Die Abstimmung ist also gescheitert, wenn auch nur ein Mitglied sich nicht beteiligt.

Re: Satzungsänderung
von: boernie53 ()
Datum: 29.11.2016

Hallo,
Danke für die schnelle Antwort. Bei uns geht es um einen Absatz eines Paragrafen. In dem heißt es :,,Stimmberechtigt ist jedes Mitglied“. Praktiziert wurde aber anders. Bei Abstimmungen und Wahlen wurde pro Parzelle nur eine Stimme zugelassen. Wir übernahmen das, bis uns diese Widrigkeit vor Kurzem auffiel. Im Verein sind mehr Mitglieder als Parzellen und darum finde ich die angewandte Praxis gut, zumal auch nur ein Beitrag pro Parzelle gezahlt wird. Aber die mündliche Regelung muuss ja mit der schriftlichen Übereinstimmen.
Deshalb meine Frage, ob Einstimmigkeit aller Mitglieder vorliegen muss.

boernie53

Re: Satzungsänderung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.11.2016

Wenn es keine Zweckänderung ist, muss keine Einstimmigkeit bestehen, aber alle Mitglieder müssen dem schriftlichen Abstimmungsverfahren zustimmen.
Die Frage nach dem Stimmrecht sollte aber geklärt werden. Das müsste ausdrücklich in der Satzungs so geregelt sein.

Re: Satzungsänderung
von: boernie53 ()
Datum: 30.11.2016

Hallo. Ich lese also folgendes heraus. Die Satzungsänderung kann auf der nächsten MV beschlossen werden, mit den Mitgliedern die anwesend sind, genau wie sonst auch., da es sich nicht um eine Zweckänderung handelt. um aber eine schriftliche Abstimmung für die Zukunft herbeizuführen, brauch ich alle Stimmen, egal wie sie ausfallen. Um aber diese zu bekommen, muss ich die fehlenden Mitglieder anschreiben, damit sie ihre Stimme abgeben. Widerspricht sich das nicht. Oder kann ich die Leute einzeln besuchen, bzw. an die Wahlurne holen?

Re: Satzungsänderung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.11.2016

Es muss sich nach BGB um eine schriftliche Abstimmung handeln. Das kann in Briefform geschehen, aber auch mit Umlaufmappen. Auch die Urne wäre eine Möglichkeit.
Es geht im Kern darum, dass die Mitglieder nicht zusammen kommen müssen.

Re: Satzungsänderung
von: boernie53 ()
Datum: 01.12.2016

Ich bedanke mich!