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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Zustimmung aller Mitglieder wäre nur bei einer > Zweckänderung erforderlich. > Die Beschlussfassung darüber kann nach BGB auch > schriftlich erfolgen. Wenn die Satzung das nicht > anders regelt, ist dazu aber die Zustimmung aller > Mitglieder erforderlich. > Die Abstimmung ist also gescheitert, wenn auch nur > ein Mitglied sich nicht beteiligt.
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