Re: Satzungsänderung
von: boernie53 ()
Datum: 30.11.2016
Hallo. Ich lese also folgendes heraus. Die Satzungsänderung kann auf der nächsten MV beschlossen werden, mit den Mitgliedern die anwesend sind, genau wie sonst auch., da es sich nicht um eine Zweckänderung handelt. um aber eine schriftliche Abstimmung für die Zukunft herbeizuführen, brauch ich alle Stimmen, egal wie sie ausfallen. Um aber diese zu bekommen, muss ich die fehlenden Mitglieder anschreiben, damit sie ihre Stimme abgeben. Widerspricht sich das nicht. Oder kann ich die Leute einzeln besuchen, bzw. an die Wahlurne holen?