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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsgelände verlegt - Kündigung?
von: fklenz ()
Datum: 25.11.2016

Hallo,

eine Frage. Ein Verein, in dem mein Sohn Mitglied ist, verlegt sein Vereinsgelände ohne vorherige Information ans andere Ende der Stadt. Besteht ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Tatsache, dass es meinem Sohn nicht zuzumuten ist, quer durch die Stadt zu fahren, um das neue Vereinsgelände aufzusuchen?

Etwas Ähnliches gab es wohl schon in Sachen Schließung einer Filiale eines Fitnessstudios.
Ist es hier ähnlich?

Gruß

Re: Vereinsgelände verlegt - Kündigung?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.11.2016

Ja, wie bei allen Verträgen gilt auch für die Vereinsmitgliedschaft, dass sie aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden kann. Dass die Vereinsanlagen wegen der Verlegung nicht mehr genutzt werden können, kann ein solcher wichtiger Grund sein. Das gilt zumindest dann, wenn die Verlegung für das Mitglied nicht vorhersehbar oder erwartbar war.