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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ja, wie bei allen Verträgen gilt auch für die > Vereinsmitgliedschaft, dass sie aus wichtigem > Grund fristlos gekündigt werden kann. Dass die > Vereinsanlagen wegen der Verlegung nicht mehr > genutzt werden können, kann ein solcher wichtiger > Grund sein. Das gilt zumindest dann, wenn die > Verlegung für das Mitglied nicht vorhersehbar oder > erwartbar war.
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