Re: Der Vorsitzender des Vereins - wie wird er gewählt?
von: observer ()
Datum: 21.11.2016
Nein, in der Satzung ist es nicht eindeutig definiert wie man den Vorsitzender wählt. Man sagt:
§ 11.1
Der Vorstand besteht aus mindestens 4 Mitgliedern:
- Vorsitzende/-r
- stellvertretender Vorsitzende/-r
- Finanzreferent/-in (Kassenwart)
- Sekretär/-in.
Und dann weiter:
§ 11.3
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt.
Also, es gibt nichts mehr zu diesem Thema. Wie ist es zu intepretieren? Werden erst von der Seite Mitgliederversammlung 4 Personen gewählt werden und die gewälte Personen in dem Vorstand verteilen die Funktionen unter sich oder soll die Mitgliederversammlung erst einen Vorsitzender wählen, dann einen stellvertretenden Vorsitzender usw.