Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
: Forum Vereinsknowhow
Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
Gehe zu:
Forenliste
•
Beiträge auflisten
•
Suchen
•
Einloggen/Registrieren
Name (oder Nickname):
Betreff:
observer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nein, in der Satzung ist es nicht eindeutig > definiert wie man den Vorsitzender wählt. Man > sagt: > > § 11.1 > Der Vorstand besteht aus mindestens 4 > Mitgliedern: > - Vorsitzende/-r > - stellvertretender Vorsitzende/-r > - Finanzreferent/-in (Kassenwart) > - Sekretär/-in. > > Und dann weiter: > > § 11.3 > Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung > für die Dauer von 4 Jahren gewählt. > > Also, es gibt nichts mehr zu diesem Thema. Wie ist > es zu intepretieren? Werden erst von der Seite > Mitgliederversammlung 4 Personen gewählt werden > und die gewälte Personen in dem Vorstand verteilen > die Funktionen unter sich oder soll die > Mitgliederversammlung erst einen Vorsitzender > wählen, dann einen stellvertretenden Vorsitzender > usw.
www.vereinsknowhow.de
.