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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Der Vorsitzender des Vereins - wie wird er gewählt?
von: observer ()
Datum: 21.11.2016

Hallo,
wenn es in einer Satzung nicht festgelegt ist wie man den Vorsitzender wählt, wie ist die richtige Vorgehensweise?
1. Soll die Mitgliederversammlung den Vorsitzender direkt wählen oder
2. soll dem neugewählten Vorstand die Aufgabe überlassen werden.
Gruß
Midhat

Re: Der Vorsitzender des Vereins - wie wird er gewählt?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.11.2016

Sieht die Satzung das Amt ausdrücklich vor? Dann muss schon bei der Wahl geklärt werden, wer Vorsitzender (usw.) wird.

Re: Der Vorsitzender des Vereins - wie wird er gewählt?
von: observer ()
Datum: 21.11.2016

Nein, in der Satzung ist es nicht eindeutig definiert wie man den Vorsitzender wählt. Man sagt:

§ 11.1
Der Vorstand besteht aus mindestens 4 Mitgliedern:
- Vorsitzende/-r
- stellvertretender Vorsitzende/-r
- Finanzreferent/-in (Kassenwart)
- Sekretär/-in.

Und dann weiter:

§ 11.3
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt.

Also, es gibt nichts mehr zu diesem Thema. Wie ist es zu intepretieren? Werden erst von der Seite Mitgliederversammlung 4 Personen gewählt werden und die gewälte Personen in dem Vorstand verteilen die Funktionen unter sich oder soll die Mitgliederversammlung erst einen Vorsitzender wählen, dann einen stellvertretenden Vorsitzender usw.

Re: Der Vorsitzender des Vereins - wie wird er gewählt?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.11.2016

Da die Satzung die Ämter festlegt und der Grundsatz gilt, dass im Zweifel die MV entscheidet, muss m.E. per Wahl durch die Mitglieder beschlossen werden, wer welches Amt ausübt.

Re: Der Vorsitzender des Vereins - wie wird er gewählt?
von: observer ()
Datum: 21.11.2016

Herzlichen Dank!