Re: Spendenbescheinigung Fördermitgliedschaft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.11.2016
Auch Freizeitchöre können gemeinnützig sein. Nur sind eben die Mitgliedsbeiträge nicht steuerlich abzugsfähig. Freizeit meint vor allem: Die Mitglieder betätigen sich hobbymäßig und unbezahlt.
Wäre der Projektbeitrag in der Satzung verankert, spräche das eindeutig für einen Mitgliedsbeitrag. Wenn nicht, ist es immer noch keine Spende, wenn er verpflichtend fällig wird, wenn ein Mitglied an einem solchen Projekt teilnimmt, weil dann die Freiwilligkeit fehlt. Ich sehe deswegen hier keine Möglichkeit zum Spendenabzug.