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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Spendenbescheinigung Fördermitgliedschaft
von: Georg70374 ()
Datum: 13.11.2016

Guten Abend,
wir sind ein Projektchor hinter dem ein eingetragenen Trägerverein steht. Jeder der bei uns für ein Projekt mitsingen will, kann entweder einen Projektbeitrag bezahlen oder eine "aktive Fördermitgliedschaft" eingehen und zahlt dafür einen Jahresbeitrag. Meine Frage ist nun, ob wir als Verein für die Beiträge der "aktiven Fördermitgliedschaft" eine Spendenbescheinigung ausstellen dürfen. Denn meines Wissens ist es nicht erlaubt, dass der Spender oder Förderer eine Gegenleistung für seine Spende erhält. In unserem Fall wäre aber die "Gegenleistung", dass er bei uns im Chor mitsingen darf. Oder wie sieht Ihr das?

Über ein paar Tipps würde ich mich sehr freuen. Vorab schon mal vielen Dank dafür!

Grüße
Georg

Re: Spendenbescheinigung Fördermitgliedschaft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.11.2016

Das Mitsingen dürfen ist keine Gegenleistung. Der Spendenabzug ist aber bei "kulturellen Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen", ausgeschlossen (§ 10b EStG). Bei Freizeitchören ist das regelmäßig der Fall.
Auch den Projektbeitrag sehe ich als eine Art Mitgliedsbeitrag (Umlage). Ist das in der Satzung verankert?

Re: Spendenbescheinigung Fördermitgliedschaft
von: Georg70374 ()
Datum: 14.11.2016

Danke für die erste Einschätzung. Der in der Satzung festgeschriebene Vereinszweck ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Erarbeitung, Aufführung und Pflege von Chormusik verwirklicht. Wir geben regelmäßig öffentliche Konzerte und pflegen Chorpartnerschaften mit osteuropäischen Chören. Hierfür erhalten wir auch regelmäßig öffentliche Förderungen. Ich denke daher, dass wir mehr als nur ein Freizeitchor sind. Jedenfalls hat das Finanzamt unsere Gemeinnützigkeit zum wiederholten Mal bestätigt.
Ein Projektbeitrag ist in der Satzung nicht verankert. Ändert das irgendwas? Sind dann auch die Projektbeiträge als Spende anzusehen, für die eine Spendebestätigung erstellt werden könnte?

Re: Spendenbescheinigung Fördermitgliedschaft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.11.2016

Auch Freizeitchöre können gemeinnützig sein. Nur sind eben die Mitgliedsbeiträge nicht steuerlich abzugsfähig. Freizeit meint vor allem: Die Mitglieder betätigen sich hobbymäßig und unbezahlt.

Wäre der Projektbeitrag in der Satzung verankert, spräche das eindeutig für einen Mitgliedsbeitrag. Wenn nicht, ist es immer noch keine Spende, wenn er verpflichtend fällig wird, wenn ein Mitglied an einem solchen Projekt teilnimmt, weil dann die Freiwilligkeit fehlt. Ich sehe deswegen hier keine Möglichkeit zum Spendenabzug.

Re: Spendenbescheinigung Fördermitgliedschaft
von: Georg70374 ()
Datum: 16.11.2016

... aber Spenden an unseren Vereins und Beiträge für "freiwillige" Fördermitgliedschaften sind doch trotzdem abzugsfähig, bzw. wir dürfen eine Spenden-Bescheinigung ausstellen, oder?

Re: Spendenbescheinigung Fördermitgliedschaft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.11.2016

Ja, wenn keine Verpflichtung laut Satzung besteht (das gilt auch für freiwillige Fördermitgliedsbeiträge), handelt es sich um abzugsfähig Spenden.