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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Das Mitsingen dürfen ist keine Gegenleistung. Der > Spendenabzug ist aber bei "kulturellen > Betätigungen, die in erster Linie der > Freizeitgestaltung dienen", ausgeschlossen (§ 10b > EStG). Bei Freizeitchören ist das regelmäßig der > Fall. > Auch den Projektbeitrag sehe ich als eine Art > Mitgliedsbeitrag (Umlage). Ist das in der Satzung > verankert?
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