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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ehrenamtspauschale für Vorstand und Pflegeplätze
von: Monika V. ()
Datum: 13.11.2016

Hallo Herr Pfeffer,
Nachdem wir gerade unsere Satzungsänderung erarbeiten, hängen wir an der Frage der Ehrenamtspauschalen- Gewährung. Wir nehmen die mittlerweile notwendige Grundsatzformulierung zum Aufwandsersatz an Mitglieder sowieso in die neue Satzung auf.

"Mitglieder – soweit sie vom Vorstand beauftragt wurden – und Vorstandsmitglieder haben einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Dazu gehören vor allem Kosten der Betriebe von privaten Tierpflegestellen, Fahrtkosten, Porto und Kommunikationskosten."


Für unsere Mitglieder, die die Tierpflegestellen bei uns führen: Genügt diese Aufwandsersatzregelung auch, um die Möglichkeit zu haben, diesen Mitgliedern dafür auch eine Ehrenamtspauschale (bis zu den freien 720,00€) zu gewähren oder muss dies zusätzlich in die Satzung konkret hineingeschrieben werden?

Für den Vorstand und den Ausschuss(die ja aber auch alle Mitglieder sind): Hier schreibt unsere Satzung zusätzlich konkret, dass diese Ämter ehrenamtlich ausgeübt werden. Damit wäre meine Erachtens ein reinerAufwandsersatz möglich, aber keine Ehrenamtspauschale. Welchen Passus müssen wir wie aufnehmen, um auch die Möglichkeit zu haben, diesem Personenkreis eine Ehrenamtspauschale gewähren zu können?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

Mit freundlichen Grüßen

Monika V.

Re: Ehrenamtspauschale für Vorstand und Pflegeplätze
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 14.11.2016

Eine Satzungserlaubnis für Vergütungen ist nur beim Vorstand erforderlich; für einfache Mitglieder nicht. Es genügt also, wenn kein Vergütungsverbot besteht. Die Regelung zu Ehrenamtlichkeit muss also einfach gestrichen werden.