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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Monika V. schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Herr Pfeffer, > Nachdem wir gerade unsere Satzungsänderung > erarbeiten, hängen wir an der Frage der > Ehrenamtspauschalen- Gewährung. Wir nehmen die > mittlerweile notwendige Grundsatzformulierung zum > Aufwandsersatz an Mitglieder sowieso in die neue > Satzung auf. > > "Mitglieder – soweit sie vom Vorstand beauftragt > wurden – und Vorstandsmitglieder haben einen > Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die ihnen im > Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verein entstanden > sind. Dazu gehören vor allem Kosten der Betriebe > von privaten Tierpflegestellen, Fahrtkosten, Porto > und Kommunikationskosten." > > > Für unsere Mitglieder, die die Tierpflegestellen > bei uns führen: Genügt diese > Aufwandsersatzregelung auch, um die Möglichkeit zu > haben, diesen Mitgliedern dafür auch eine > Ehrenamtspauschale (bis zu den freien 720,00€) zu > gewähren oder muss dies zusätzlich in die Satzung > konkret hineingeschrieben werden? > > Für den Vorstand und den Ausschuss(die ja aber > auch alle Mitglieder sind): Hier schreibt unsere > Satzung zusätzlich konkret, dass diese Ämter > ehrenamtlich ausgeübt werden. Damit wäre meine > Erachtens ein reinerAufwandsersatz möglich, aber > keine Ehrenamtspauschale. Welchen Passus müssen > wir wie aufnehmen, um auch die Möglichkeit zu > haben, diesem Personenkreis eine > Ehrenamtspauschale gewähren zu können? > > Vielen Dank für Ihre Einschätzung. > > Mit freundlichen Grüßen > > Monika V.
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