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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Einladung zur MV
von: boernie53 ()
Datum: 10.11.2016

Hallo,
1. Ich hatte aus gegebenen Anlass die Idee, unsere erste MV im Jahr nicht erst im zweiten Quartal zu machen, sondern schon während der ersten drei Monate. Nun steht aber in unserer Satzung, dass die Einladung zur MV durch Aushang in den Schaukästen erfolgt.
Das heißt, dass diese Einladung höchstens ein Drittel der Mitglieder liest, da die meisten im Winter nicht in den Garten kommen.
Diese Sache in der Satzung ändern lassen, möchte ich jetzt noch nicht, da bestimmt noch einige andere Änderungen mit vorgenommen werden müssen. Meine Gedanken sind : Alle Mitglieder die über Whatsapp und telefonisch erreichbar sind, werden auf diesem Weg informiert, dass in den Schaukästen eine Einladung hängt. Den anderen geht die gleiche Meldung per Handzettel im Briefkasten zu. Wäre das eine Alternative?
2. In der Satzung steht : Stimmberechtigt ist jedes Mitglied.
Das heißt doch eigentlich, dass pro Parzelle auch zwei Stimmen abgegeben werden können, wenn von zwei Partnern beide Mitglieder sind. Bei uns wurde es unter dem alten Vorstand so gehandhabt, dass pro Parzelle eine Stimme existiert und wir hatten das erst mal übernommen.

Mit freundlichen Grüßen,
boernie53

Re: Einladung zur MV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.11.2016

1. Praktisch gibt es hier kein Problem. Die Einladung per Aushang ist zulässig, wenn die Satzung das so regelt. Dass zusätzlich (!) auf andere Weise eingeladen wird, schadet nicht, weil ja die satzungsmäßige Einberufungsform eingehalten wird.
2. Ein Beschränkung der Stimmenzahl auf die Parzelle ist nur zulässig, wenn die Satzung das ausdrücklich so regelt. Anderfalls hat jedes Mitglied eine Stimme.

Re: Einladung zur MV
von: Hardy ()
Datum: 11.11.2016

Bei uns wurde es unter dem alten Vorstand so gehandhabt, dass pro Parzelle eine Stimme existiert und wir hatten das erst mal übernommen, so die Fragestellerin.
Da hatte der alte und auch der neue Vorstand großes Glück, dass das Registergericht das nicht feststellen konnte. Wenn Ihr diese nicht satzungskonforme Abstimmungsklausel weiter praktizieren wollt, macht die Satzungsänderung dazu.
In meinem Gartenverein haben wir das schon kurz nach 1990 so verändert, weil
a) es mehrere Gärten gibt, die mit nur 1 Mitglied besetzt sind
b) die Gärten mit 2 und mehr Mitgliedern die anderen Gärten überstimmen können.
Das wollte der Vorstand nicht mehr und so änderten wir die Satzung.
Hardy