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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > 1. Praktisch gibt es hier kein Problem. Die > Einladung per Aushang ist zulässig, wenn die > Satzung das so regelt. Dass zusätzlich (!) auf > andere Weise eingeladen wird, schadet nicht, weil > ja die satzungsmäßige Einberufungsform eingehalten > wird. > 2. Ein Beschränkung der Stimmenzahl auf die > Parzelle ist nur zulässig, wenn die Satzung das > ausdrücklich so regelt. Anderfalls hat jedes > Mitglied eine Stimme.
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