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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Auflösung Vereinsvorstand
von: O.H. ()
Datum: 01.10.2016

Guten Tag, ich habe heute zu folgenden Problem eine Frage. In unserem Verein werden nicht wie gewünscht die/das Vorstandsamt mit vollem Interesse ausgeübt. Dadurch kommt es zu keiner ordnungsgemäßen Arbeit. Nun überlege ich den Vorstand aufzulösen und Neuwahlen durchzuführen.
Kann ich (Vereinsvorsitzender), können wir (Vorstand), oder kann die Mitgliederversammlung durch Beschluss den Vorstand auflösen und Neuwahlen fordern?
Vielen Dank im Voraus für eine Beantwortung.
Mit Freundlichen Grüßen
O.H.

Re: Auflösung Vereinsvorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.10.2016

Auflösen (abberufen) kann den Vorstand nur das Organ, das in bestellt, hier also die Mitgliederversammlung.
Wenn Sie als Vorstandsvorsitzender einzelvertretungsberechtigt sind, können Sie in jedem Fall eine Mitglieder versammlung dazu einberufen, die dann entsprechend beschließt.

Re: Auflösung Vereinsvorstand
von: O.H. ()
Datum: 02.10.2016

Vielen Dank Herr Pfeffer für die Antwort und die Hinweise.
VG
O:H.