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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Auflösen (abberufen) kann den Vorstand nur das > Organ, das in bestellt, hier also die > Mitgliederversammlung. > Wenn Sie als Vorstandsvorsitzender > einzelvertretungsberechtigt sind, können Sie in > jedem Fall eine Mitglieder versammlung dazu > einberufen, die dann entsprechend beschließt.
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