Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Aufwandsentschädigung für Beirat
von: Klaus ()
Datum: 02.07.2016

Guten Tag,

ich habe vor kurzem die Buchhaltung für einen gemeinnützigen Verein übernommen. Was mir jetzt aufgefallen ist, dass der Beirat eine monatliche Aufwandsentschädigung (so wird es gebucht) von 550 € pro Monat steuerfrei erhält. Ist das denn so rechtens? Wäre das nicht eher eine Vergütung?

Danke für Hinweise!
Klaus

Re: Aufwandsentschädigung für Beirat
von: Hardy ()
Datum: 03.07.2016

Ehrenamtspauschale

Die Ehrenamtspauschale ist ein persönlicher Steuerfreibetrag in Höhe von 720 €/Jahr, vgl. P. 3 Nr. 26a des Einkommenssteuergesetz von 2013. Vorher waren es nur 500,- € pro Jahr. Schau mal über diesen Begriff im I-Net mal bitte nach.

Hardy

Re: Aufwandsentschädigung für Beirat
von: Hardy ()
Datum: 03.07.2016

Nochmal eine Ergänzung zu meinem vorher gemachten Posting:
Ehrenamtspauschale
Die Ehrenamtspauschale ist von der Steuer in bestimmten Rahmen ausgenommen.
Pauschalierte Aufwandsentschädigung
Gem. § 3 Nr. 26 a EStG gibt es einen Steuerfreibetrag von 720 Euro im Jahr, wenn es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt, die im gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereich liegt (Stand 2014). Es handelt sich hierbei um eine Pauschale für Aufwendungen, die mit dem Ehrenamt verbunden sind. Alle Betriebsausgaben und Werbungskosten sollen unter diesen Tatbestand fallen. Von dieser Regelung können etwa Vereinsvorsitzende, Kassenprüfer oder andere Personen, die in einem gemeinnützigen Verein tätig sind, profitieren.
Die Ehrenamtspauschale steht aber nicht neben anderen Steuerbefreiungen. So kann etwa die Steuerbefreiung von Reisekosten daneben nicht geltend gemacht werden. Wohl aber kann die Übungsleiterpauschale neben der Ehrenamtspauschale geltend gemacht werden, selbst dann, wenn die Tätigkeiten in demselben Verein stattgefunden haben. Es muss sich dann aber um zwei verschiedene, voneinander abgrenzbare Tätigkeiten handeln.
Die Ehrenamtspauschale kann für alle Tätigkeit für gemeinnützige Vereine, kirchliche oder öffentliche Einrichtungen beansprucht werden, etwa für eine Tätigkeit
- als Vereinsvorstand, etwa als Vorsitzender oder Kassenwart
- als Platzwart oder Gerätewart
- im Reinigungsdienst
- im Fahrdienst von Eltern zu Auswärtswettkämpfen von Kindern.
Voraussetzungen
Die Inanspruchnahme der Ehrenamtspauschale hat zur Voraussetzung, dass
- die Tätigkeit der Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient,
- die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, also zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs ausmacht.
Wie bereits oben dargestellt, sind Zahlungen einer (oder mehrerer) Einrichtungen für solche ehrenamtlichen Tätigkeiten nur bis zur Höhe von insgesamt 720 Euro pro Jahr und Person steuer- und sozialabgabenfrei. Werden darüber hinaus Zahlungen erbracht, müssen diese weitergehenden, die Summe von 720 Euro übersteigenden Beträge versteuert werden.
Aufwandsspende
Bei einer Aufwandsspende verzichtet ein ehrenamtlich Tätiger auf einen Anspruch auf Aufwendungsersatz. Dies kommt einer Geldspende gleich, da für eine die Steuerlast mindernde Spende kein Geldfluss erforderlich ist. In der Spendenquittung muss aber vermerkt sein, dass es sich um den Verzicht auf Aufwendungsersatz handelt. Ist das der Fall, so greift § 10 b EStG.

Hardy

Re: Aufwandsentschädigung für Beirat
von: Klaus ()
Datum: 03.07.2016

Hallo Hardy,

vielen Dank für deine Antwort. Tja, die Aufwandsentschädigung für unseren Beirat beträgt ja 550 € pro MONAT, d.h. 6.660€ im Jahr. Dazu erhält er noch Reisekostenerstattungen sowie Auslagenerstattungen. Das war in den letzten Jahren schon so und bisher ist nie etwas versteuert worden. Meine Hoffnung ist jetzt einfach, dass einfach die Bezeichnung "Aufwandsentschädigung" unter der das verbucht wird, falsch ist und es sich um eine Vergütung handelt, die er versteuert.

Re: Aufwandsentschädigung für Beirat
von: Hardy ()
Datum: 03.07.2016

Hallo Klaus, hier im Forum wurde das mit Datum vom 10.1.2011
Vereinsknowhow - Kurzinfo:
"Der Tätigkeitsbericht für das Finanzamt! mal veröffentlicht.
Spricht das im Vorstand mal an. Überprüft Eurer Handeln.

Hardy