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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Bewirtung anlässlich einer Verbandssitzung
von: Henri ()
Datum: 29.06.2016

Guten Morgen,

ich habe jetzt mit Schrecken festgestellt, dass bei Bewirtungen anlässlich einer Sitzung ebenfalls die 40€ Grenze gilt. Verstehe ich das richtig, dass bei Vereinsanlässen alle Zuwendungen pro Jahr zusammen gefasst werden die dann 40€ nicht übersteigen dürfen?
Wir hatten im April eine Sitzung bei der wir die Kosten für die Mitglieder übernommen haben. Es gab Tagungspauschalen in Höhe von 42€ und Getränke. Das wäre also somit nicht zulässig gewesen????
Wir bekomme ich das jetzt wieder gerade gebogen?

Danke für Eure Hilfe

Henri

Re: Bewirtung anlässlich einer Verbandssitzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.06.2016

Der Betrag von 40-Euro ist nirgendwo verbindlich festgelegt. Eine geringfügige Überschreitung sicher kein Problem.

Re: Bewirtung anlässlich einer Verbandssitzung
von: Henri ()
Datum: 29.06.2016

Oh, das ist gut! Danke schon mal für die Auskunft.
Wie sieht es denn aus, wenn unser Geschäftsführer im Rahmen eines Arbeitstreffens den Vorstand zum Essen einlädt?

Re: Bewirtung anlässlich einer Verbandssitzung
von: Henri ()
Datum: 29.06.2016

Als Ergänzung: Der Vorstand ist natürlich auch Mitglied ;)

Re: Bewirtung anlässlich einer Verbandssitzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.06.2016

Da es sich um eine vereinsinterne Besprechung handelt, sind es keine abzugsfähigen Bewirtungskosten.
Es gilt also auch die Annehmlichkeitengrenze.

Re: Bewirtung anlässlich einer Verbandssitzung
von: Henri ()
Datum: 29.06.2016

Das habe ich befürchtet! Ich habe jetzt leider noch mehrere Fälle gefunden, wo z.B. der Vorstand nach einer Vorstandssitzung zusammen essen gegangen ist. Wir sind jetzt insgesamt deutlich über der Annehmlichkeitengrenze!!! Wie bügel ich das dann wieder glatt?

Re: Bewirtung anlässlich einer Verbandssitzung
von: vereinsmayer ()
Datum: 30.06.2016

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Da es sich um eine vereinsinterne Besprechung
> handelt, sind es keine abzugsfähigen
> Bewirtungskosten.
> Es gilt also auch die Annehmlichkeitengrenze.

Könnte man da etwas über die Ehrenamtspauschale machen, wenn die Satzung es hergibt?

Re: Bewirtung anlässlich einer Verbandssitzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.06.2016

Ja, das wäre dann ein Sachlohn.